Hypothek als Form der Grundschuld
Die Hypothek ist neben der Rentenschuld und der Grundschuld eines der drei Grundpfandrechte und dient der Absicherung von Krediten. Die Hypothek wird im Bereich der Baufinanzierung durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch abgesichert. Der Gläubiger erhält dadurch ein Pfandrecht auf die Immobilie. Er kann sie also pfänden lassen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird. Der Erlös aus der Versteigerung oder Zwangsverwaltung dient dann zur Tilgung der Schuld. Banken belohnen daher das geringe Ausfallrisiko bei Hypothekendarlehen mit einem günstigen Zinssatz. Man unterscheidet in Tilgungs-, Annuitäten-, Abzahlungs- und Fälligkeitshypotheken. Dabei sind die jeweiligen Rückzahlungsmodalitäten verschieden.
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