Kreditkonsolidierung
Wenn bei einem Kredit die Tilgungszahlungen ausbleiben, muss die Bank einem Verlust entgegenwirken, indem sie Maßnahmen zur Kreditkonsolidierung ergreift. Der erste Schritt ist die Kündigung des Kreditvertrags. Außerdem wird eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens verlangt. Dafür wird dem Kreditnehmer eine Frist eingeräumt. Hält er diese nicht ein, greift die Bank auf Sicherheiten zurück, die für den Kredit hinterlegt wurden. Der Erlös soll die Kreditschuld tilgen. Gibt es keine Sicherheiten, geht der Fall meist vor Gericht und es kann zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Der Schuldner erhält eine weitere Frist, um die erforderlichen Geldmittel aufzutreiben. Währenddessen nimmt ein Gerichtsvollzieher die Pfändung von Gegenständen und Vermögenswerten vor, um den Restbetrag einzutreiben. Auch das Gehalt des Schuldners kann teilweise gepfändet werden.

