Variabler Zinssatz
Ein variabler Zinssatz ist in seiner Zinshöhe und seiner Laufzeit nicht festgeschrieben, so wie das bei normalen Ratenkrediten der Fall ist. Im Darlehensvertrag steht eine Zinsanpassungsklausel – auch Zinsgleitklausel genannt – die dies bestimmt. Dadurch wird es dem Kreditgeber gestattet, den ursprünglichen Darlehenszinssatz ans aktuelle Marktniveau anzupassen. Das kann sich für den Kreditnehmer entweder positiv oder negativ auswirken. Der variable Zinssatz ist oft niedriger als der feste und es fallen auch keine Bereitstellungszinsen an. Je nach Anbieter können auch kostenlose Sondertilgungen vereinbart werden. Bei einer Immobilienfinanzierung mit einer langen Laufzeit macht ein variabler Zinssatz Sinn, wenn der Vertragsabschluss in eine Hochzinsphase fällt, die Zinsen aber wahrscheinlich in der Zukunft sinken werden.

