Europaparlament stimmt über SEPA-Verordnung ab
Das Europaparlament stimmt heute in Straßburg über die SEPA-Verordnung ab. Ab 2014 soll europaweit eine einheitliche Kontonummer eingeführt werden.
Die Verordnung SEPA (Single Euro Payments Area) soll Überweisungen in Europa schneller, sicherer und billiger machen: Ermöglicht wird das mit der neuen europaweit einheitlichen Kontonummer. Über die Einführung der 22-stelligen IBAN (International Bank Account Number) wird heute das Europaparlament in Straßburg votieren. Nach Medienberichten wird mit einer mehrheitlich positiven Abstimmung gerechnet. Ab 2014 würde dann die einheitliche Kontonummer für Überweisungen und Lastschriften im europäischen Raum eingeführt - die bestehende Kontonummer und Bankleitzahl soll im Inland noch bis 2016 gültig sein. Die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) wird auch wegfallen.
Einfache Handhabung der neuen Kontonummer
Für Bankkunden soll die Einführung der Verordnung SEPA möglichst unkompliziert ablaufen. Finanzexperte Udo Bullmann von der SPD sagt: „Wo die zwei Buchstaben DE für Deutschland angefügt werden, kommt eine zweistellige Prüfziffer, dann die Kontonummer und die Bankleitzahl.“ Neue Nummern seien im Prinzip nicht zu lernen, erklärt Bullmann.
Die Vorteile liegen für Sven Giegold, Fachmann für Finanzen der Grünen, klar auf der Hand: Mit der neuen Kontonummer werden EU-Bürger nur noch ein einziges Bankkonto benötigen, um europaweit Banküberweisungen und Lastschriften zu tätigen. Außerdem werden nach Schätzungen der EU-Kommission durch die SEPA-Verordnung pro Jahr Kosten im zweistelligen Milliardenbereich gespart. Zudem, so Giegold, werden „Bürger und Unternehmen rechtssicher und günstig ihren Zahlungsverkehr mit dem Ausland durchführen können, das gehört zu einem gemeinsamen Markt.“
Elektronisches Lastschriftverfahren in ganz Europa
Bei Verhandlungen mit den Regierungen der EU-Länder konnte das Europaparlament ebenfalls das elektronische Lastschriftverfahren durchsetzen. Bundesweit bestehen mehrere Millionen Aufträge, nun soll das System auch in den europäischen Zahlungsraum integriert werden. Eine Umstellung wird trotz SEPA-Verordnung nicht nötig sein. „Das Elektronische Lastschriftverfahren, das ja der Handel in Deutschland entwickelt hat, als Konkurrenz zu den kartengestützen Zahlsystemen, wird weitergehen können“, so Giegold. Während die Ausgeber der Karten hohe Gebühren verlangten, sei der Handel mit seinem elektronischen Lastschriftverfahren deutlich günstiger.

